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   BVerwG, 30.09.1987 - 4 B 167.87   

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https://dejure.org/1987,6614
BVerwG, 30.09.1987 - 4 B 167.87 (https://dejure.org/1987,6614)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1987 - 4 B 167.87 (https://dejure.org/1987,6614)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1987 - 4 B 167.87 (https://dejure.org/1987,6614)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsrechtliche Zulässigkeit von Abgrabungen größeren Umfangs - Rechtmäßigkeit von Auflagen in einer wasserrechtlichen Planfeststellung - Berücksichtigung des Wohls der Allgemeinheit im Sinne von § 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81

    Kann Landesrecht Zulässigkeit von Ausgrabungen regeln?

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 4 B 167.87
    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1983 (- BVerwG 4 C 17.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 199 ) ab.

    Anders als in dem mit Urteil vom 18. März 1983 (a.a.O.) vom Senat entschiedenen Fall hatte das Berufungsgericht über die Rechtmäßigkeit von Auflagen in einer wasserrechtlichen Planfeststellung zu befinden.

    Daß das Nordrhein-Westfälische Abgrabungsgesetz Zulässigkeitsvoraussetzungen für Abgrabungen auch mit dem Gebot des Beachtens der Ziele der Raumordnung und der Landesplanung weder weiter noch enger ziehen darf als das Bundesbaugesetz (vgl. Urteil vom 18. März 1983, a.a.O., S. 68), besagt nicht, daß andere Zulässigkeitsvoraussetzungen aufgrund sonstiger bundesrechtlicher - z.B. wasserhaushaltsrechtlicher - Vorschriften nicht aufgestellt werden dürften.

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 4 B 167.87
    Vielmehr enthält diese Vorschrift eine bundesrechtliche Ermächtigung der zuständigen Behörde zur wasserrechtlichen Planfeststellung; zentrales Element dieser Ermächtigung ist die mit ihr verbundene Einräumung eines Planungsermessens, das in seinem Wesen am zutreffendsten durch den Begriff der planerischen Gestaltungsfreiheit umschrieben ist (vgl. BVerwGE 55, 220 ).

    Der Senat hat insbesondere durch sein Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - (BVerwGE 55, 220) zu den Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen der privatnützigen wasserrechtlichen Planfeststellung eingehend Stellung genommen.

  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 69.80

    Öffentlicher Belang - Erhaltung der Landschaft - Privilegierte Fischteiche

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 4 B 167.87
    In seinem Urteil vom 13. April 1984 - BVerwG 4 C 69.80 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 213 ) hat er zudem ausgeführt, daß auch von dem bebauungsrechtlichen Ansatz her die Zulässigkeit der privilegierten Abgrabung mit der Begründung verneint werden könne, ihr stehe der Belang der natürlichen Eigenschaft der Landschaft entgegen, weil das Vorhaben (in jenem Fall ein Teich) wegen seiner ökologischen Bedeutung erhalten bleiben müsse.
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